Ihre Erfolge sind unsere Motivation

Nachfolgende Beispiele sind ein kleiner Auszug aus Ihren Rückmeldungen. Erfolgsgeschichten, welche uns immer wieder motivieren und uns aufzeigen, wie Wertvoll unsere Arbeit sein kann.


Neue Wohnung:

Frau S. K. (48 Jahre, Betreuungsassistentin) bat uns um ein Begleitschreiben, welche sie den Wohnungsanmeldungen beilegen wollte. Wir gestalteten einen Brief, in der wir Frau K. und Ihre Familie vorstellten und fügten ein Familienfoto mit ein. Zwei Wochen später mailte uns Frau K., sie habe sich die letzten vier Jahre für unzählige Wohnungen beworben und jetzt habe sie gleich die erste Wohnung bekommen, für die sie sich mit unserem Begleitbrief beworben hatte.


Über CHF 1`000.- Bargeld

Frau M. S. (35 Jahre, Hausfrau und Mutter) wandte sich mit der Anfrage an uns, ob wir ihr einen Brief schreiben könnten, um eine individuelle Prämienverbilligung für die Krankenkasse zu beantragen. Ihre finanzielle Situation habe sich seit ihrer Scheidung vor zwei Jahren sehr verschlechtert. Aufgrund unseres Know-hows konnten wir Frau S. kompetent beraten und für sie, sowie ihren beiden Kindern, nicht nur eine Neubeurteilung sondern auch eine Nachzahlung von zwei Jahren beantragen. Kurze Zeit später mailte uns Frau S., sie habe von der Prämienverbilligung insgesamt CHF 1`286.- zurück erhalten, was sie uns zu verdanken habe. Sie selbst wäre nie auf die Idee gekommen, dass man eine Nachzahlung beantragen kann. Sie habe noch nie CHF 19.- besser investiert, als für diesen Brief.


Neues iPhone

Herr H. U. (21 Jahre, Verkäufer) hatte beim Discounter F. ein neues iPhone gekauft, welches zwei Wochen vor Garantieablauf kaputt ging. Als er jedoch im Apple Shop ein Austauschgerät beantragen wollte, erfuhr Herr U., dass sein iPhone bei Apple bereits einen Monat vor dem Kaufdatum auf seiner Quittung eingelöst wurde und daher die Apple Werkgarantie bereits abgelaufen sei. Herr U. ging gleich in eine Filiale des Discounters F. um zu reklamieren, der Verkäufer blieb jedoch stur und liess Herrn U. nur die Möglichkeit, das kaputte iPhone zur Reparatur einzuschicken, ohne Anspruch auf ein Ersatzgerät, für die zwei Wochen Reparaturzeit. An diesem Punkt bat uns Herr U. um einen Reklamationsbrief. Bereits 3 Tage später mailte uns Herr U. er habe von der Geschäftsstelle des Discounters F. ein brandneues iPhone erhalten.